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Gewässerordnung
Des ASC „Zander“ e.V. Lexgaard für die Gewässer in Süderlügum
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1. Jedes Mitglied ist verpflichtet die Gewässer und Ufer sauber zu halten.
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2. Das Betreten der Inseln und der Landzunge ist nicht gestattet.(Brutstätte für Wasservögel)
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3. Es dürfen keine offenen Feuerstellen errichtet werden, z.B. Lagerfeuer (Waldbrandgefahr)
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4. Das Angeln ist nur mit 2 Handangeln mit 1 Haken erlaubt. Ab 1. Mai darf eine zusätzliche
Angel mit totem Köderfisch bestückt werden. Das Angeln mit künstlichen Ködern ist erlaubt.
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5. Mindestmasse
Fangbegrenzung/Tag
Schonzeiten
Karpfen
40 cm
2 Stück
wie Winterschonzeit
Schleie
25 cm
3 Stück
wie Winterschonzeit
Aal
45 cm
keine
wie Winterschonzeit
Forelle
30 cm
3 Stück
wie Winterschonzeit
Hecht
50 cm
2 Stück
1. Jan. bis 30. April
Zander
40 cm
2 Stück
1. Jan. bis 31. Mai
Graskarpfen sind ganzjährig geschützt.
Alle anderen Fischarten sind ohne Mindestmaß. Untermaßige Fische müssen schonend
behandelt und zurückgesetzt werde
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6. Eisangeln ist mit Rücksicht auf den Fischbesatz nicht erlaubt.
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7. Winterschonzeit für die Vereinsgewässer: Vom 1. Dezember bis zum Anangeln
Der Vorstand
Stand: 20. Januar 2012