· Gewässerordnung Des ASC „Zander“ e.V. Lexgaard für die Gewässer in Süderlügum · · 1. Jedes Mitglied ist verpflichtet die Gewässer und Ufer sauber zu halten. · 2. Das Betreten der Inseln und der Landzunge ist nicht gestattet.(Brutstätte für Wasservögel) · 3. Es dürfen keine offenen Feuerstellen errichtet werden, z.B. Lagerfeuer (Waldbrandgefahr) · 4. Das Angeln ist nur mit 2 Handangeln mit 1 Haken erlaubt. Ab 1. Mai darf eine zusätzliche Angel mit totem Köderfisch bestückt werden. Das Angeln mit künstlichen Ködern ist erlaubt. · 5. Mindestmasse Fangbegrenzung/Tag Schonzeiten Karpfen 40 cm 2 Stück wie Winterschonzeit Schleie 25 cm 3 Stück wie Winterschonzeit Aal 45 cm keine wie Winterschonzeit Forelle 30 cm 3 Stück wie Winterschonzeit Hecht 50 cm 2 Stück 1. Jan. bis 30. April Zander 40 cm 2 Stück 1. Jan. bis 31. Mai Graskarpfen sind ganzjährig geschützt. Alle anderen Fischarten sind ohne Mindestmaß. Untermaßige Fische müssen schonend behandelt und zurückgesetzt werde · 6. Eisangeln ist mit Rücksicht auf den Fischbesatz nicht erlaubt. · 7. Winterschonzeit für die Vereinsgewässer: Vom 1. Dezember bis zum Anangeln Der Vorstand Stand: 20. Januar 2012